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» Service » Presse » Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Sammelstellen für ausgediente Elektro-Kleingeräte

27.03.2006 | Seit dem 24. März 2006 schreibt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, dass ausgediente Elektronikgeräte nicht mehr im Restmüll entsorgt werden dürfen. Die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH teilt auf Grund zahlreicher Nachfragen mit: Im Landkreis Osnabrück gibt es folgende Sammelstellen für ausrangierte Elektro-Kleingeräte, wie Föhn, Rasierapparat oder Toaster. Neben dem Recyclinghof in Georgsmarienhütte, Niedersachsenstraße 19, (geöffnet Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und Samstag von 9 bis 13 Uhr) ist das der Recyclinghof in Ankum, Bippener Straße, (Montag bis Freitag von 8 bis 16.15 Uhr und Samstag von 9 bis 12 Uhr). Elektro-Kleingeräte können auch auf den Recyclinghöfen in Dissen, Industriestraße 11 (Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr und Mittwoch von 8.15 bis 18 Uhr) und in Melle-Gesmold, Auf dem Platen 1, (Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr) entsorgt werden.

Ausgediente Elektro-Kleingeräte, die bisher oft in der grauen Restmülltonne entsorgt wurden, werden außerdem im Zuge der mobilen Sonderabfallkleinmengensammlung und bei der Remondis Industrie Service GmbH, Am Kanal 9, 49565 Bramsche (Mittwoch 16 bis 18 Uhr) angenommen.

Auf Grund der seit Jahren bestehenden Holdienste für Elektronikaltgeräte ändert sich für die Bürger im Landkreis Osnabrück lediglich die Tatsache, dass ausgediente Kleingeräte nicht mehr in der grauen Tonne entsorgt werden dürfen, sondern auf den Recyclinghöfen oder bei der Sonderabfallkleinmengensammlung abzugeben sind.

Weitere Auskünfte erteilt die AWIGO GmbH unter der Telefonnummer 05401 / 36 55 55.


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