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» Service » Presse » Abrechnung der Abfallgebühren

Neues Verfahren bei der Abrechnung der Abfallgebühren

12.11.04 | AWIGO übernimmt Aufgabe von den Städten und Gemeinden
Ab dem 01. Januar 2005 erhalten rund 90.000 gebührenpflichtige Haushalte im Landkreis Osnabrück ihren Bescheid über die Abfallgebühren nicht mehr von ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, sondern von der AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH.

Zum Hintergrund: Obwohl die Abfallwirtschaft eine Aufgabe des Landkreises ist, hatte die Kreisverwaltung die Gebührenveranlagung in der Vergangenheit durch die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden erledigen lassen. Dies ändert sich nun. Zum Jahreswechsel hat der Landkreis diese Aufgabe auf die AWIGO übertragen. Damit gibt es für alle Bürger im Landkreis mit der zentralen Abfallwirtschaftsgesellschaft künftig nur noch einen Ansprechpartner in Abfallfragen. Damit ist nicht nur eine kreisweit einheitliche Verfahrensweise gewährleistet, die AWIGO kann die Aufgabe auch kostengünstiger wahrnehmen.

Als Ergebnis der Aufgabenübertragung erhalten die rund 90.000 Haushalte im Osnabrücker Land in der ersten Januarhälfte einen neuen Bescheid, der nach Auskunft der AWIGO in leicht verständlicher und gut lesbarer Form entwickelt wird.

Um möglichst bürgerfreundlich und unbürokratisch zu arbeiten, strebt die AWIGO an, mit den bei den Städten und Gemeinden bestehenden Bankverbindungen der Lastschriftzahler zu arbeiten. Dabei werden die Müllabfuhrgebühren künftig direkt durch die AWIGO vom Gebührenzahler mittels Lastschrift eingezogen. Wer an diesem Verfahren nicht mehr teilnehmen möchte, kann bei seiner Wohnortgemeinde widersprechen.

Weitere Auskünfte erteilt die Abfallberatung der AWIGO GmbH unter der Telefonnummer (0 18 03) 29 44 66 (9 Cent je Minute) montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr.




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