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Abfallwirtschaftskonzept
Nach § 19 Absatz 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/Abfg) in Verbindung mit § 5 Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet Abfallwirtschaftskonzepte zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Die AWIGO erstellt im Auftrag des Landkreises Osnabrück dieses Abfallwirtschaftskonzept.
Grundlagen für die Struktur und den Inhalt dieses Abfallwirtschaftskonzeptes ist der Leitfaden für die Aufstellung von Abfallwirtschaftskonzepten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Niedersachsen. Dieser Leitfaden wurde den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern im Mai 2006 durch das Niedersächsische Umweltministerium als Grundlage an die Hand gegeben.
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Abfallwirtschaftskonzept 2012-2016 |
